Der Beitrag „Auswandern Steuern“ beleuchtet die Gefahren und Risiken bei der Besteuerung, wenn ein Wegzug aus Deutschland erfolgt. Das Auswandern kann nur dann steuerrechtssicher erfolgen, wenn verschiedene Voraussetzungen vorliegen.

Video begleitend zum Beitrag :

Auswandern Steuern – Unbeschränkte Steuerpflichte vermeiden

Das Auswandern führt nur dann zu einem Wegfall einer Steuerbelastung in Deutschland, wenn keine unbeschränkte Steuerpflicht mehr besteht.

Auswandern Steuern durch unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland begründet?

Auswandern führt nur dann zu einem Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht, wenn in Deutschland weder ein Wohnsitz noch ein gewöhnlicher Aufenthalt besteht.

Auswandern Steuern – Was ist der Wohnsitz im deutschen Steuersystem?

Beim Wohnsitz muss eine Wohnung als fester Lebensmittelpunkt unterhalten werden. Beim Auswandern erlischt der steuerliche Wohnsitz mit dessen Aufgabe, wenn über keine Wohnung mehr verfügt werden kann. Die Abmeldung aus Deutschland hat jedoch keine Auswirkungen auf den steuerlichen Wohnsitz. Um einen steuerlichen Wohnsitz aufzugeben, muss daher beim Auswandern folgendes beachtet werden:

  • Kein Mietvertrag über eine Wohnung mehr
  • Keine Wohnung/Haus im Eigentum, wenn es nicht vollständig vermietet wird
  • Keine Ferienwohnung/Zweitwohnsitz
  • Kein Vorhalten eines Kinderzimmers bei den Eltern, das frei und regelmäßig genutzt wird

Was ist der gewöhnliche Aufenthalt im deutschen Steuersystem?

Beim gewöhnlichen Aufenthalt muss nicht einmal ein gleichbleibender Aufenthaltsort bestehen. Das Auswandern führt dann nicht zu einem Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht, wenn ein Aufenthalt in Deutschland an mehr als 183 – Tagen im Kalenderjahr erfolgt. Dabei ist wichtig, eine entsprechende Dokumentation zu führen. Es darf beim Auswandern auch nicht lediglich um eine Unterbrechung des Aufenthalts in Deutschland handeln. Das Auswandern darf nicht vorübergehend sein, indem in regelmäßigen Abständen nach Deutschland zurückgekehrt wird. Ein Inlandsaufenthalt von 4 Monaten, ein Auslandsaufenthalt von 2,5 Monaten und dann wieder ein Inlandsaufenthalt ist nach der Rechtsprechung ein gewöhnlicher Aufenthalt:

  • Es sollte vermieden werden, in Deutschland länger als 6 – 8 Wochen zu verbleiben
  • Eine ausreichende Dokumentation schützt erheblich

 

Vorsicht ist geboten, wenn das Auswandern zu einem Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht führt und weitere wesentliche Interessen im Inland begründet werden (erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG):

Was sind wesentliche wirtschaftliche Interessen?

  • Einzelunternehmer
  • Mitunternehmer
  • zu mehr als 25 % Kommanditist
  • mehr als 30 % sämtlicher Einkünfte oder mehr als 62.000 EUR werden in Deutschland erzielt
  • inländisches Vermögen übersteigt zu mehr als 30 % das Gesamtvermögen oder 154.000 EUR

Was sind die Folgen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht beim Auswandern?

Die erweiterten Inlandseinkünfte werden über einen Zeitraum von 10 Jahren nach dem Auswandern besteuert. Zu den erweiterten Inlandseinkünften werden auch die beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte dazugerechnet. Großer Nachteil der erweiterten beschränkten Steuerpflicht beim Auswandern ist, dass sich alle Einkünfte (auch ausländische) den Steuersatz durch den Progressionsvorbehalt erhöhen.

Auswandern Steuern – Was sind die erweiterten Inlandseinkünfte?

Negativabgrenzung

  • Keine Einkünfte, die ohnehin nach § 49 EStG der beschränkten Steuerpflicht unterliegen
  • Keine Einkünfte nach § 34d EStG

Beispiel für erweiterte Inlandseinkünfte:

z.B. bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne beim Auswandern!

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