Dieser Beitrag beleuchtet die Problematiken der Betriebsaufspaltung, wenn der Gesellschaft ein Arbeitszimmer zur Nutzung überlassen wird. Die Betriebsaufspaltung Arbeitszimmer hat eine besondere Bedeutung bei Ein – Mann GmbH´s, die ihren Ort der Geschäftsleitung in der grundsätzlich privat genutzten Wohnung haben. Dadurch treten nicht unerhebliche Besteuerungsfolgen auf.

Video begleitend zum Beitrag :

Die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung

Die Betriebsaufspaltung erfordert eine personelle und sachliche Verflechtung zwischen dem Besitzunternehmen und dem Betriebsunternehmen. Die sachliche Verflechtung ist anzunehmen, wenn das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen eine für dieses Unternehmen wesentliche Betriebsgrundlage zur Verfügung stellt. Die personelle Verflechtung liegt vor, wenn ein mehrheitlich beteiligter Gesellschafter (§ 47 I GmbHG) sowohl die Herrschaft über die Kapitalgesellschaft als auch die Herrschaft über das Besitzunternehmen ausüben kann.

Betriebsaufspaltung Arbeitszimmer – Arbeitszimmer als wesentliche Betriebsgrundlage

Eine Legaldefinition der wesentlichen Betriebsgrundlage gibt es nicht, lediglich rechtssprechungseinheitlich ist die funktionale Betrachtungsweise. Wesentlich ist danach die Betriebsgrundlage, wenn sie für das Funktionieren des Betriebsunternehmens „unentbehrlich“ oder „notwendig“ ist. Sofern das überlassene Wirtschaftsgut nur von geringer wirtschaftlicher Bedeutung ist, liegt keine wesentliche Betriebsgrundlage vor. Es ist ebenfalls nicht erforderlich, dass die verpachtete wesentliche Betriebsgrundlage im Eigentum des Besitzunternehmens steht. Eine Weiter- bzw. Untervermietung reicht zur Begründung der Betriebsaufspaltung aus. Auch eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung genügt. Es genügt, wenn derjenige, der die Nutzung überlässt, die wesentlichen Betriebsgrundlagen aus eigenem Recht nutzen und folglich auch weiterverpachten konnte. Das häusliche Arbeitszimmer ist Ort der Geschäftsleitung oder dient der Erfüllung geschäftlicher Tätigkeiten und hat daher Wesentlichkeitscharakter. Entscheidend kommt es dabei auf das Verhältnis der Nutzfläche des Arbeitszimmers im Verhältnis zu der vom Betriebsunternehmen insgesamt genutzten Gebäudefläche an. Ist dabei eine Nutzfläche von unter 10 % gegeben, handelt es sich um keine wesentliche Betriebsgrundlage. Somit ist auch ein Arbeitszimmer in einer Mietwohnung geeignet, die sachliche Verflechtung herzustellen. Auch spielt es keine Rolle, dass der Gesellschafter mit der Gesellschaft keinen entgeltlichen Mietvertrag abgeschlossen hat. Die Betriebsaufspaltung Arbeitszimmer kann daher durch die Überlassung eines Raums in der privaten Wohnung zu Tage treten.

Wie kann die Betriebsaufspaltung Arbeitszimmer verhindert werden?

Die Annahme einer Betriebsaufspaltung Arbeitszimmer durch die Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage kann nur dann verhindert werden, wenn der Wert des Gebäudeteils in den Grenzen des § 8 EStDV bleibt Auf die Entgeltlichkeit kommt es bei der Betriebsaufspaltung nicht an, die Regelungen des Teilabzugsverbots nach § 3c EStG sind insoweit anwendbar.

Das Arbeitszimmer im Sinne des Einkommensteuergesetzes

Ein einzelner Schreibtisch oder ein Briefkasten genügt dem Arbeitszimmerbegriff noch nicht. Entscheidend ist, dass ein Raum überlassen wird, der ausschließlich oder nahezu ausschließlich betrieblich genutzt wird. Dafür sprechen Indizien wie die Einrichtung des Arbeitszimmers. Der Autor empfiehlt daher eine ordentliche Dokumentation vorzunehmen, um die Betriebsaufspaltung Arbeitszimmer zu verhindert. Eine solche Dokumentation sollte folgendes beinhalten:

  • Fotografische Dokumentation der überlassenen Nutzungsgegenstände im privaten Wohnbereich
  • Darlegung und Dokumentation der teilweisen Privatnutzung des Arbeitszimmers durch ausschließlich privat nutzbare Gegenstände

Betriebsaufspaltung Arbeitszimmer – Gefahren und Folgen

Durch die Betriebsaufspaltung Arbeitszimmer wird die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft in den gewerblichen Bereich mit den Anschaffungskosten (§ 6 I Nr. 5b) EStG) überführt. Die Beteiligung ist steuerverstrickt. Wenn das Arbeitszimmer nicht mehr genutzt wird, endet die Betriebsaufspaltung. Das fiktive Besitzunternehmen wird aufgegeben. Die stillen Reserven in den GmbH – Anteilen müssen aufgedeckt werden. Sollten Sie daher eine bisher nicht entdeckte Betriebsaufspaltung erkennen, ist sehr daran gelegen, das Nutzungsverhältnis weiter aufrecht zu erhalten, um eine Betriebsaufgabe zu verhindern.

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