Schildhorn Steuerberater Inhaber

Marian Schildhorn, Steuerberater

Telefon: 06223 / 800960

Fax: 06223 / 8009699

Informationen der aktuellen Corona – Krise

vorab erhalten Sie einige wichtige Informationen im Zusammenhang mit der aktuellen Corona – Krise

Kurzarbeitergeld

1.) Der Bundesrat hat am 13.03.2020 das Gesetz zur krisenbedingten Verbesserung beim Kurzarbeitergeld (BR-Drs. 138/20; BR-Drs. 138/20 (B)) gebilligt. Dies wurde zuvor vom Bundestag gebilligt. Dadurch werden Betriebe in der Corona – Krise unterstützt.

Dieses Gesetz sieht zwei zeitlich befristete Verordnungsermächtigungen vor. Dadurch können die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld abgesenkt werden, die Leistungen erweitert werden, um die Auswirkungen der Corona – Krise bei den Unternehmen abgesenkt werden und das Verfahren beschleunigt werden. Das Gesetz wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend erfolgt eine Verkündung im Bundesgesetzblatt.

 Für den Unternehmensbetrieb gelten aber die folgenden Grundsätze:

1. Die Umsatzeinbußen sind nicht abgedeckt. Nur unter gewissen (hohen) Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.

2. Der Betriebsablauf sollte entsprechend den politischen Empfehlungen ggf. auf wenige Tage verkürzt werden statt täglich.

3. Sofern möglich können die Mitarbeiter im Home – Office arbeiten

2.) Unter den folgenden Links wird der Verfahrensgang des Kurzarbeitergelds dargelegt

2.1) Zunächst ist die Kurzarbeit anzumelden: hier klicken

Wichtig: Alle Arbeitnehmer müssen der Kurzarbeit zustimmen.

PDF: Muster Zustimmung Mitarbeiter

WORD: Muster Zustimmung Mitarbeiter

2.2) Danach erfolgt der Antrag auf Kurzarbeitergeld: hier klicken

2.3) Weiterführende Hinweise gibt es auf der Website der Bundesagentur für Arbeit: hier klicken

2.4) Folgende Voraussetzungen bestehen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld:

2.4.1) Zustimmung der Arbeitnehmer (siehe Muster)

2.4.2) wesentliche vorübergehende Verringerung der üblichen Arbeitszeiten (Dies ist erfüllt, wenn 10 % der Beschäftigten von einer Arbeitszeitreduzierung betroffen sind).

2.4.3) Der Arbeitgeber muss gem. § 99 Abs. 1 SGB III gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit glaubhaft machen, dass ein erheblicher Arbeitsausfall besteht und die betrieblichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erfüllt sind. Bestätigt die Agentur für Arbeit, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Arbeitgeber innerhalb von drei Monaten in einem zweiten Schritt das Kurzarbeitergeld zu beantragen. Die Anzeige des Arbeitsausfalls nach 2.1 ist für die Fristwahrung nicht ausreichend.

Insolvenzantragspflichten

Zu den allgemeinen Insolvenzantragspflichten informiert der Beitrag vom 17.03.2020.

Um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten, ist beabsichtigt die Insolvenzantragspflicht auszusetzen. Eine entsprechende gesetzliche Regelung werde vorbereitet, teilte das Bundesjustizministerium am 16.03.2020 mit. So soll verhindert werden, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil sie die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig erhalten.

Wichtigste Pflicht:

  1. Stellen Sie einen Liquiditätsplan für die nächsten Monate auf

Dort führen Sie alle Einnahmen und Liquiditätsüberschüsse der nächsten Monate und alle Ausgaben auf

  1. Aktualisieren Sie diesen Liquiditäts – oder Finanzplan täglich

  2. Nehmen Sie Kontakt zu einer anwaltlichen Vertretung auf, sofern die Ausgaben die Einnahmen und die weiteren Liquiditätsüberschüsse übersteigen

JUDr. Thomas Lamadé von Rechtsanwälte Lamadé PartmbB

Liquidität

Liquiditätshilfen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung gestellt. Dort besteht die Möglichkeit eine ggf. auch kurzfristige Liquiditätshilfe zu einem Zinssatz von 1 % pro Jahr zu erhalten.

Ein direkter Antrag bei der KfW ist nicht möglich, dazu muss die Hausbank kontaktiert werden. Sollte die Hausbank Finanzierungsbedenken haben, so können die Hausbanken bei Bedarf auch auf das Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen und somit ihr eigenes Haftungsrisiko minimieren.

„Steuerentlastung“

Nach Aufforderung der obersten Finanzbehörden sind die Finanzämter angehalten, durch gewisse Maßnahmen der Corona – Krise entgegenzuwirken:

  1. verkürzte Prüfungen von Stundungsanträgen

  2. ggf. Verzicht auf Stundungszinsen

  3. weniger/keine Vollstreckungsmaßnahmen

  4. erleichterte Zugangsvorraussetzungen für Vollstreckungsaufschub

  5. (Teil-) Erlass von Säumniszuschlägen

  6. Erleichterung bei Herabsetzung der Ertragsteuervorauszahlungen

Weitere Information finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums: hier klicken

Ihre Vorteile

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Was andere über uns sagen

Diesen Steuerberater kann ich nur empfehlen! Durch seine Erfahrungen im Finanzamt und Fokus auf die Digitalisierung kann er mich sehr gut bei digitalen Geschäftsmodellen beraten und betreuen.

Leonid R., Online-Unternehmer, IT/Marketing Consulting

Ich kann die Kanzlei Schildhorn Steuerberater voll und ganz weiterempfehlen. Die Betreuung war sehr gut und hat zum gewünschten Ergebnis geführt!

Natascha H., Privatperson

Ich bin mit der professionellen Beratung von Herrn Schildhorn gerade in schwierigen Ausgestaltungen hinsichtlich Gesellschaftsform in Bezug auf Nachhaltigkeit und Vorsicht sehr zufrieden.

Alexander Mendelson, Mendelson Consulting Company

Jung, dynamisch und äußerst kompetent. Der Steuerberater meines Vertrauens.

Martin R., Privatperson

Ein kompetenter Steuerberater ist sicherlich einer der wichtigsten Partner eines jeden Unternehmers. Leider sind wir zuletzt eher an einen Steuerverwalter geraten, weshalb wir uns nach langen Bauchschmerzen dazu entschlossen haben uns einen kompetenten Steuerberater und starken Partner an unsere Seite zu holen. Ich kann mit gutem Gewissen sagen, dass wir in Herrn Schildhorn nicht nur einen absolut fachkompetenten, sondern auch menschlich einzigartigen Steuerberater gefunden haben. Akribisch hat Herr Schildhorn zahlreiche Versäumnisse der Vergangenheit aufgeklärt und auch berichtigt. Wir sind Herrn Schildhorn und seinen Angestellten daher zu tiefst dankbar und können hier eine klare Empfehlung aussprechen.

Vielen Dank für Ihre hervorragende Arbeit!

Florian Reith, IT Berater

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