Der nachfolgende Beitrag stellt Ihnen ein Muster Stundung zur Verfügung und gibt Aufschluss über die Voraussetzungen einer Stundung.

Das Muster Stundung kann als Antrag gegenüber den Finanzbehörden, der Stadtverwaltung als abgabenerhebende Stelle und den Sozialversicherungsträgern verwendet werden. Die Stundung kann für Umsatzsteuer, Ertragsteuern und Sozialversicherungsbeiträge beantragt werden. Sofern die einzelnen Ländererlasse dies vorsehen, ist auch eine Stundung der Lohnsteuer möglich. Dies muss aber im Einzelfall geprüft werden.

Siehe auch: BMF – Schreiben vom 19.03.2020 – V A 3 -S 0336/19/10007 :002

Bundesfinazministerium: hier klicken

Das Muster Stundung sieht wie folgt aus:

Firma: X, Aktenzeichen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Für Angehörige der steuerberatenden Berufe:

Namens und im Auftrag unserer Mandantschaft beantragen wir für die Beitragszahlungen/Umsatzsteuervorauszahlungen/Lohnsteuervorauszahlungen/Einkommensteuervorauszahlungen X/2020

Stundung in vollständiger Höhe.

 

 Für unberatende Steuerpflichtige:

Wir beantragen für die Beitragszahlungen/Umsatzsteuervorauszahlungen/Lohnsteuervorauszahlungen/Einkommensteuervorauszahlungen X/2020

Stundung in vollständiger Höhe.

Begründung Muster Stundung:

  1. Stundungsbedürftigkeit liegt vor, da die Beitragsschuldnerin/Abgabenschuldnerin/Steuerpflichtige sich bei Fälligkeit der Abgabenforderung in vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten befindet. Diese Zahlungsschwierigkeiten haben ihre Ursache in überraschenden, nicht vorhersehbaren Ereignissen. Das nicht vorhersehbare Ereignis war die Schließung der Betriebsstätten der Steuerschuldnerin. Durch die behördlich angeordnete Schließung kann die Beitragsschuldnerin/Steuerschuldnerin keine Umsätze generieren, um die Beitragsforderungen zu entrichten, ohne in Zahlungsschwierigkeiten zu kommen. Darin ist ebenfalls eine unbillige Härte zu sehen.
  2. Auch liegt die geforderte Stundungswürdigkeit vor. Die Beitragsschuldnerin hat die mangelnde Leistungsfähigkeit nicht selbst herbeigeführt und nicht durch ihr Verhalten in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen. Für den Eintritt der Corona – Krise ist die Beitragsschuldnerin nicht verantwortlich, weshalb Stundungswürdigkeit vorliegt.Im Hinblick auf die Fälligkeit am XX.XX.XXXX ist der Antrag zulässig und begründet. Der Stundung ist stattzugeben.

Erläuterung

Das Muster Stundung setzt  – wie die gesetzlichen Voraussetzungen – Stundungswürdigkeit und Stundungsbedürftigkeit voraus. Bitte achten Sie bei allen Stundungsanträgen darauf, dass sowohl die Voraussetzungen vorliegen, als auch diese ausreichend begründet werden. Der Verfasser weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Verwendung des Muster Stundung – ohne die gesetzlichen Voraussetzungen zu beachten – eine Steuerhinterziehung oder eine leichtfertige Steuerverkürzung als Ordnungswidrigkeit vorliegen kann.

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