Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die steuerliche Behandlung und die Besteuerung vom Handel mit Kryptowährungen, insbesondere Bitcoin, Ripple und Ethereum und anderen Blockchain – basierten Währungen.

Kryptowährungen Blockchain – ein Überblick

Vor der steuerlichen Behandlung und der Besteuerungsfolgen des Handels mit Kryptowährungen und anderen blockchainbasierten Währungen wird erläutert, was Kryptowährungen in der digitalen Welt sind. Kryptowährungen, wie Bitcoin, Ethereum und Ripple, sind digitale Zahlungsmittel. Sie sind nicht als gesetzliches Zahlungsmittel zugelassen und stellen auch keine gesetzliche Währung dar. Auch eine Kontrolle durch eine zentrale Stelle, wie zum Beispiel einer Notenbank, gibt es bei Kryptowährungen und anderen Blockchainerzeugnissen nicht. Kryptowährungen werden anhand der Blockchain – Technologie erzeugt. Die Blockchain ist eine stetig erweiterbare Liste von Datensätzen, die mit einem kryptografischen Verfahren miteinander verbunden sind. Spekulanten können Kryptowährungen auf außerbörslichen Internetmarktplätzen erwerben. Kryptowährungen und andere durch Blockchain erzeugte Währungen können mit einer gesetzlichen Währung oder auch mit anderen Kryptowährungen erworben werden. Neben den eigentlichen Erwerbskosten fallen auch noch Erwerbsnebenkosten wie Transaktionsgebühren an.

Die Besteuerung des Handels mit Kryptowährungen – Blockchain

Auf Ebene von Privatanlegern unterliegen die Veräußerungsgewinne von Kryptowährungen, wie Bitcoin, Ethereum und anderen blockchainbasierten Währungen der Besteuerung als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Der Veräußerungsgewinn ist jedoch nur steuerpflichtig, wenn die Anschaffung (Kauf von Kryptowährungen) und Veräußerung innerhalb eines Jahres erfolgt und über der Freigrenze von 600 € liegt. Die Veräußerungsgewinne unterliegen nicht der Abgeltungsteuer, sondern dem persönlichen tariflichen Einkommensteuersatz. Es erfolgt daher nur eine Besteuerung des Handels mit blockchainbasierten Währungen, wenn Anschaffung und Veräußerung innerhalb eines Jahres erfolgen.

Blockchain – Wie ermittle ich den Gewinn aus den Veräußerungen von Kryptowährungen wie Bitcoin?

Sofern zwischen dem Erwerb und dem Verkauf der Kryptowährungen und anderen blockchainbasierten Währungen weniger als ein Jahr liegt, ist der erzielte Veräußerungsgewinn nach § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 I S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG steuerpflichtig und unterliegt der Besteuerung. Der Besteuerungsgewinn ist die Differenz aus Veräußerungspreis und Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und weiteren Werbungskosten. Dies ist somit der Unterschiedsbetrag zwischen dem Einkaufspreis der Kryptowährungen und dem Verkaufspreis dieser. Die in unmittelbar im Zusammenhang stehenden Kosten sind Werbungskosten, z.B. Transaktionsgebühren für die Blockchainwährung oder Kosten für den Marktplatz. Problematisch ist jedoch die Ermittlung, wenn eine sukzessive Anschaffung mit einer sukzessiven Veräußerung der Kryptowährungen einhergeht. Eine einzelne Zuordnung ist dann nicht möglich und es ist grundsätzlich auf die FiFo – Methode zurückzugreifen, § 23 I S. 1 Nr. S. 3 EStG. Diese Verbrauchsfolgemethode unterstellt, dass die zuerst angeschafften Kryptowährungen zuerst veräußert werden. Unter Umständen können noch andere Verfahren zum Einsatz kommen, diese unterliegen dann aber einer gesonderten Prüfung.

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